Perlen von Wings of Glass

Laborgeprüft.

Neuerdings ziert ein Stempel „Laborgeprüft auf Nickel und Cadmium“ unsere Metallperlen und Verschlüsse. Was bedeutet das?

Das heißt, dass wir die Artikel einem Labortest auf Schadstoffe unterzogen haben. Auch von Neu- und Nachlieferungen werden labortechnisch geprüft.

Bis heute waren das 2143 einzelne Laboruntersuchungen.

 

Hintergrund: Die REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) dient dem Schutz Ihrer Gesundheit. Sie regelt detailliert welche Mengen an Schadstoffen in welchen Produkten enthalten sein dürfen. Die Abkürzung REACH steht dabei für "Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CHemicals". Unter "Chemikalien" fallen auch Metalle, weshalb diese Verordnung auch für Metallschmuck gilt. Zwei bestimmte Metalle sind von dieser Verordnung besonders betroffen: Nickel und Cadmium.

 

Nickel ist ein gut zu formendes und recht robustes Metall, weshalb es gern gerade in filigranem Modeschmuck Verwendung findet. So sollen beispielsweise Verschlüsse ja auch einiges aushalten. Gleichzeitig ist Nickel aber auch ein Kontaktallergen: wenn Nickel in Kontakt mit der Haut kommt, kann es zu allergischen Reaktionen kommen. Die REACH-Verordnung schreibt vor, dass Schmuckteile zwar Nickel enthalten, dieses aber nicht an die Haut abgeben dürfen - man spricht von einer „Nickellässigkeit“, welche einen bestimmten (sehr geringen) Wert nicht übersteigen darf. In der Praxis werden daher Schmuckteile, die besonders stabil sein müssen, häufig vergoldet oder anderweitig beschichtet.

Solche Produkte werden bisweilen dann auch als „nickelfrei“ beworben, obwohl sie tatsächlich Nickel enthalten. Das ist zwar fachlich falsch, aber wohl leichter zu erklären, als „Die Nickellässigkeit ist im zulässigen Rahmen“ … wir möchten uns an diesem Etikettenschwindel aber nicht beteiligen:

Unsere Produkte sind alle entweder völlig frei von Nickel, oder aber hinreichend beschichtet . Sie entsprechen der REACH-Verordnung.

 

Cadmium ist ein Schwermetall, das auch in relativ geringen Dosen giftig ist. Für die Schmuckherstellung ist es eigentlich völlig ungeeignet. Als Nebenprodukt der Zinkgewinnung findet es aber unter Umständen doch den Weg in Schmuckteile: Zink muss in einem gesonderten Schritt vom Cadmium befreit werden. Für die industrielle Verwendung von Zink ist dieser Schritt oftmals unnötig, für Schmuck jedoch unerlässlich. Wird eine ungereinigte Charge Zink zur Herstellung von Metallperlen genutzt, so landen kleine Mengen von Cadmium im Endprodukt. Wegen der Gesundheitsgefahr durch Cadmium setzt die REACH-Verordnung recht rigorose Standards. Wir setzen die Messlatte noch etwas höher an, und verkaufen nur Produkte, bei denen in der chemischen Analyse kein Cadmium nachweisbar war.

Unsere Produkte sind alle Cadmiumfrei . Sie entsprechen der REACH-Verordnung.

 

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Ihr Wings of Glass Team